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Allgemeine Regeln zur entsprechenden Unterbringung
Ein “au pair” ist eine spezielle Kategorie, welche sich abgrenzt von einem Studenten und/oder Arbeitern. Diese Programme sind Projekte des kulturellen Austausches um eine Fremdsprache zu erlernen und/oder zu perfektionieren. Im europäischen Bereich ist die entsprechende Anordnung im Abkommen von Straßburg geregelt, welches am 24.11.1969 vom Europarat angenommen wurde.
Es ist auch möglich in USA, Kanada, Australien und Neuseeland untergebracht zu sein. In diesem Fall muss man sich sorgfältig zu verschiedenen geltenden Bestimmungen des gewählten Landes informieren. Um in einem Land zu arbeiten, das nicht zur EU gehört, ist es notwendig vor Abreise eine Arbeitserlaubnis und eine private Krankenversicherung zu haben.
Die Regeln für das Visum und das Reisen ist von Land zu Land unterschiedlich.
Informiert euch am Ende der Seite über das Land, das euch interessiert, um nicht ungewollte Überraschungen im Moment der Abreise oder bei der Ankunft eines Aupairs in eurem Haus zu haben.
Vorschriften und Visaregeln um in die verschiedenen Länder der Welt zu reisen als Aupair
AUSTRALIEN
OESTERREICH
BELGIEN
KANADA
DAENEMARK
FRANKREICH
FINNLAND
DEUTSCHLAND
ITALIEN
IRLAND
ISLAND
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
NEUSEELAND
NORWEGEN
VEREINIGTES KOENIGREICH
SPANIEN
SCHWEDEN
SCHWEIZ
USA





